Flüge nach Frankreich
Wenn die Suche nach einem günstigen Flug nach Frankreich beginnt, stellt sich weniger die Frage, ob es einen solchen gibt als die, wie sich die Masse an Angeboten eingrenzen lässt. Denn jeder größere französische Flughafen wird von den gängigen Airports in Deutschland angesteuert. Besonders vielseitig ist das Angebot natürlich für die Großflughäfen von Paris. Hier lohnt es sich, nicht allein den Flughafen Charles de Gaulle in Betracht zu ziehen, sondern auch den Nebenflughafen Paris-Orly in die Suche miteinzubeziehen. Gerade Billigairlines nutzen diesen Airport regelmäßig.
Flughafentransfer in Frankreich
Sie brauchen noch einen Transfer vom Flughafen an Ihren Zielort in Frankreich? Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Sie am besten vom Flughafen zu ihrem Ziel gelangen. Hier haben wir einige gute Flughafentransfer in Paris aufgeschrieben. Starten Sie Ihren Aufenthalt in Frankreich unkompliziert und stressfrei.
Günstigste Routen nach Frankreich
Das günstigste Highlight unter den Flügen nach Frankreich bietet der Flughafen Berlin. Für unter 30 Euro ist es möglich, Lyon zu erreichen. Nicht wesentlich teurer sind die Flüge ab Hamburg, Köln-Bonn und Stuttgart. München, Düsseldorf und Frankfurt hingegen erweisen sich durchaus als teuer und belaufen sich auf um die 80,00 Euro pro Strecke. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, welche Flugziele in Frankreich günstig zu erreichen sind. Da bieten sich zum einen Paris und Nizza an, aber auch Nantes und Bastia gehören zu den Flugzielen, die noch für unter 50,00 Euro erreichbar sind. Dagegen sind Straßburg, Toulouse und Grenoble mit Preisen von über 100,00 Euro recht kostspielig.
Wie bei fast jedem Flugziel ist es auch bei einem anstehenden Frankreich Urlaub sinnvoll, die bestehenden Flugrouten und die Anbieter miteinander zu vergleichen. Selbst eine vollkommen identische Route kann sich je nach Fluggesellschaft preislich hervorheben. Ebenso ist es wichtig, frühzeitig nach geeigneten Flügen zu schauen und zu buchen, sobald ein günstiger Flug gefunden wurde. Wer innerhalb von nur zwei Tagen einen Flug nach Paris möchte, muss unter Umständen mit hohen Kosten rechnen.
Streiks in Frankreich
Seit der Revolution steht Politik in Frankreich auch immer unter dem Motto Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Nicht erst seit der jüngst durch die sozialistische Regierung eingeführten Reichensteuer von 75 Prozent ist Frankreich in Europa das Land des sozialen Ausgleichs. Dieser Ausgleich wird in Wahlen, Demonstrationen und den beliebten Streiks stets aufs Neue ausgefochten. So musste kürzlich eine deutsche Fluggesellschaft alle Flüge nach Paris streichen, weil sie vom Flughafenpersonal bestreikt wurde.
Gepäckverlust
Im Schlager bringt der Kommissar das Diebesgut Freundin, Hund und Zigaretten wieder zurück. Im Luftverkehr haben Flugreisende Anspruch auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft. Wie die Schlichtungsstelle Flug mitteilt, berechnet sich die Entschädigung bei Gepäckverlust nach dem Gewicht des Gepäckstücks. Bei grenzüberschreitenden Flügen beispielsweise von Deutschland nach Frankreich ist die Leistung bei Gepäckverlust laut Montrealer Übereinkommen auf 1.131 Sonderziehungsrechte beschränkt.
Verspätung und Flugausfall
Bei erheblicher Verspätung beim Flug oder bei Flugausfall haben Frankreich reisende häufig Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Bei den kurzen Flugstrecken nach Frankreich sind das in der Regel 250 Euro ab einer Verspätung von drei Stunden.
Bei einer längeren Verzögerung muss sich die Fluggesellschaft um Unterstützungsleistung kümmern. Das können Getränke, Mahlzeiten, Übernachtungsgelegenheit oder Telefonanrufe sein.
Zunächst können Reisende ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen. Kommt es Dabei zu Problemen, kann die Schlichtungsstelle Flug eingeschaltet werden. Sie vermittelt dann eine Lösung zwischen Fluggesellschaften und Passagieren. Nach neustem Stand arbeiten aber alle Fluggesellschaften in Deutschland mit der SÖP zusammen. Natürlich haben sich auch viele internationale Fluggesellschaften der SÖP angeschlossen. Sollte eine Fluggesellschaft nicht freiwillig an der SÖP mitmachen, bleibt den Touristen bei Reiseproblemen nur die Möglichkeit, sich an das Bundesamt für Justiz zu wenden. Nach offizieller Angabe der SÖP kann jeder Reisende die Schlichtung beantragen, der während seiner Reise in Deutschland mit einer internationalen oder deutschen Fluggesellschaft startet oder landet. Mehr über Verspätungen bei Flügen nach Frankreich.