Reiseversicherung, Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherung
Wer ins Ausland reist, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Das gilt auch für Reisen nach Frankreich. Zwar bieten gesetzliche Krankenversicherungen im europäischen Ausland einen Schutz an, dieser deckt allerdings nicht jeden Krankheitsfall ab. In der Regel übernehmen Gesetzliche Krankenversicherungen nur die Grundversorgung. Kommt es zu einem schlimmen Unfall und muss die Person in die Heimat zurücktransportiert werden, dürfen per Gesetz die gesetzlichen Krankenkassen nicht zahlen. In diesem Fall kann es für Reisende teuer werden.
Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung lohnt sich deshalb. Da sind sich auch Verbraucherschützer einig. Vor allem auf ältere Personen kommen im Krankheitsfall hohe Kosten im Ausland zu, wenn sie über keinen ausreichenden Schutz verfügen. Auslandskrankenversicherungen sind preiswert. Einige Assekuranzen bieten sie ab unter zehn Euro an. Urlauber sollten sich zuvor über die Bedingungen und Leistungen der Versicherung informieren, da es Tarife mit lückenhaftem Schutz geben kann.
In der Regel gilt die Auslandskrankenversicherung für ein Jahr. Problematisch kann die Versicherung bei Personen mit Vorerkrankungen sein. Wer bereits krank in den Urlaub fliegt, riskiert, im Schadensfall seine Police zu verlieren. Im Einzelfall gilt es das zuvor mit dem Versicherer abzuklären. Verbraucherzentralen raten, sich zur Sicherheit eine Unbedenklichkeitserklärung vom Hausarzt ausstellen zu lassen.
Achtung: Wenn Urlauber im Reiseland aufgrund eines Unfalls nicht transportfähig sind, übernehmen viele Assekuranzen bis zur endgültigen Abreise die Rechnungen des Krankenhausaufenthalts. Das gilt auch, wenn der Versicherungsschutz in dieser Zeit abläuft. Diese Klausel ist als Nachleistung im Vertrag gekennzeichnet. Sie sollte zeitlich nicht befristet sein.
Reiserücktritt-Versicherung
Neben der Auslandskrankenversicherung sollten Urlauber eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Sie lohnt sich bei Flug- oder Pauschalreisen. Urlauber sind geschützt, wenn sie aufgrund einer Krankheit, die Reise nicht antreten können, das Gepäck verloren geht oder am Urlaubsort ein Ereignis eintritt, das sie zur Heimreise zwingt. Das Angebot an Reiserücktrittsversicherungen ist groß. Auch hier sollten Reisende im Vorfeld abklären, welche Rücktrittsfälle versichert sind. Diese Gründe können neben unerwarteter Krankheit und Tod eines Familienmitglieds auch der Verlust des Arbeitsplatzes sein. Wie bei der Auslandskrankenversicherung schützt diese Police nur gesunde Urlauber. Wer eine chronische Krankheit hat, verliert eventuell den Versicherungsschutz. Einige Anbieter haben in die Reiserücktrittspolice eine Reiseabbruchversicherung mit eingeschlossen, die einspringt, wenn die Reisenden den Urlaub aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse abbrechen müssen.
Welche Reiseversicherungen nicht sinnvoll sind
Reisegepäckversicherungen sind nicht nötig, solange Urlauber keine teuren Wertgegenstände mitnehmen. Fluggesellschaften haften für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck bis zu einem Sachwert von rund 1.300-1.500 Euro. Stiftung Warentest hat bei der Überprüfung der Reisegepäckpolicen herausgefunden, dass diese selten für den Schaden aufkommen und es in den Vertragsklauseln viele Einschränkungen gibt. Wenn ein Gepäckstück im Hotel abhanden kommt, sollten Urlauber lieber ihre Hausratversicherung nutzen.
Verbraucherzentralen raten, die Reiseversicherungen nicht im Reisebüro abzuschließen, weil diese überteuerte Angebote verkaufen. Sie sollten einen Versicherungsvergleich durchführen. Ein Versicherungspaket lohnt sich normalerweise nicht. Das ist in der Regel zu hochpreisig.
Reisende sollten beachten, dass bei den Versicherungen eine Abschlussfrist gegeben ist. Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens einen Monat nach der Urlaubsbuchung oder, bei anderen Anbietern, bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Bei der Auslandskrankenversicherung muss der Rücktransport gewährleistet sein. Urlauber sollten keine Policen nutzen, die Rücktransporte nur übernehmen, wenn diese laut Vertragsklausel medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sind. Das ist ein Trick der Versicherer. Denn im Fall der Fälle ist ein Rücktransport medizinisch nicht notwendig, wenn im Reiseland die Versorgung gewährleistet werden kann. Reisende sollten deshalb Assekuranzen wählen, die den Krankentransport zu 100 Prozent gewährleisten.
Das sollten Reisende im Schadensfall tun:
Tritt ein Unfall ein oder muss die Reise abgebrochen werden, sollten Urlauber unverzüglich ihren Versicherer telefonisch informieren. Die Versicherungsbelege sollten sie gut verwahren. Der Arzt im Urlaubsland muss einen Beleg ausstellen, der in englischer oder deutscher Sprache sein sollte. Darauf müssen die folgenden Angaben vorhanden sein:
- Vor- und Zuname des Patienten,
- Geburtsdatum des Patienten,
- Name des behandelnden Arztes,
- Diagnose,
- Behandlungsmaßnahmen,
- Name und Preis des verschriebenen Arzneimittels.
Da die Urlauber die Kosten im Voraus zahlen und sich die Rechnung erstatten lassen, müssen sie alle Belege, die eine Zahlung bestätigen, aufbewahren.