Ärztliche Versorgung
Nach den EU-Abkommen ist auch in Frankreich die neue EU Krankenversicherungskarte EHIC European Health Insurance Card eingeführt worden. Sie ist gültig für die Notfallversorgung vor Ort und bei der Weiterbehandlung chronischer Erkrankungen. Dennoch müssen Behandlungen und Medikamente in der Regel vor Ort bezahlt werden. Die Quittungen können bei der Krankenkasse in Deutschland eingereicht werden und werden nach dem deutschen Regelsatz erstattet.
Apotheken (Pharmacie auf Französisch) erkennt man an einem – meist blinkenden – grünen Kreuz. Für Notfälle hängt in jeder Apotheke am Eingang oder im Fenster die Adresse der nächstliegenden Dienst habenden Apotheke aus.
Eine Auslandskrankenversicherung ist zusätzlich empfehlenswert: Solche Reiseversicherungen übernehmen beispielsweise einen eventuell notwendigen Rücktransport von Frankreich.
Reisenden aus der Schweiz ist besonders zu empfehlen, vor Reiseantritt ein Reisekrankenversicherung abzuschließen.