Autounfall in Frankreich
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Frankreich-Urlaub mit dem Auto - gilt meine Kfz-Versicherung?
Im vergangenen Jahr haben mehr als 2,5 Millionen Deutsche Urlaub in Frankreich verbracht. Unser Nachbarland ist mit seinen vielfältigen Landschaften, Städten und Kulturdenkmälern nach wie vor ein faszinierendes Ziel. Die Attraktivität besteht nicht zuletzt in der geografischen Nähe zu Deutschland. Viele Deutsche nutzen gerne den eigenen Pkw, um Frankreich zu entdecken. In der Regel funktioniert das problemlos. Doch was ist, wenn dort ein Unfall passiert oder ein Schaden entsteht? Wie verhält es sich dann mit dem Versicherungsschutz? Darauf gibt es hier Antworten.
Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem unvorhergesehenen Ereignis mit dem Auto kommt, auf Reisen größer als im "Normalbetrieb". Das Auto wird stärker beansprucht als im Alltag und es werden weitere Strecken zurückgelegt. In der Regel wird man auch häufiger mit ungewohnten Fahrsituationen konfrontiert. Kurvige Strecken in den französischen Alpen oder der turbulente Verkehr in der Millionen-Metropole Paris stellen besondere Anforderungen. Daher ist ein ungewollter Zusammenstoß schneller passiert als mancher glaubt.
Grüne Versicherungskarte und europäischer Unfallbericht
Beruhigend: die deutsche Kfz-Versicherung greift grundsätzlich auch bei Schäden in Frankreich. Das gilt sowohl bei der Kfz-Haftpflicht- als auch bei der Kasko-Versicherung. Da Frankreich wie Deutschland EU-Mitglied ist, bewegen sich Autofahrer dank europäischer Harmonisierung in einem vergleichbaren Rechtsrahmen.
Die Mitnahme einer Grünen Versicherungskarte ist bei einem Frankreich-Urlaub nicht zwingend erforderlich. Hier genügt das Autokennzeichen als Nachweis dafür, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Trotzdem kann die "Grüne Karte" hilfreich sein, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung bei Unfällen erleichtert. Sie stellt sozusagen eine Absicherung mit "doppeltem Boden" dar.
Zu empfehlen ist auf jeden Fall die Mitnahme eines europäischen Unfallberichts – am besten natürlich in einer deutsch-französischen Version. Dieses Standard-Formular macht die Unfallaufnahme wesentlich einfacher und bestehende Sprachbarrieren lassen sich recht unkompliziert überwinden. Erfahrungsgemäß funktioniert mit der Unfallbeschreibung über das Formular auch die Regulierung mit der Versicherung besser.
Wichtig zu wissen: in Frankreich ist eine Unfallaufnahme durch die Polizei bei reinen Sachschäden unüblich. Die tritt üblicherweise nur ein, wenn es zu Personenschäden gekommen ist.
Auslands-Schadenschutz - auch in Frankreich sinnvoll
Doch was ist, wenn bei einem Unfall der Unfallgegner in der Pflicht ist? Grundsätzlich besteht auch in Frankreich die Vorgabe zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsstandards (Mindestdeckungssummen, Leistungsumfang) sind mit den deutschen vergleichbar, wobei Unterschiede im Detail bestehen können. Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass Schadensersatzansprüche an den Unfallgegner versicherungstechnisch abgedeckt sind, sofern es sich um einen Franzosen handelt.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, einen Auslands-Schadenschutz abzuschließen. Das ist ein Zusatz zur bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit wird man als Geschädigter bei Unfällen im Ausland so gestellt, als ob der Unfallgegner eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen würde. Bei Unfällen in Frankreich besteht der große Vorteil darin, dass die Regulierung mit der eigenen Versicherung erfolgen kann und dadurch die Auseinandersetzung mit der französischen Versicherung überflüssig wird. Bei Direkt-Versicherern kann die Schadenmeldung sofort online erfolgen.
Der Auslands-Schadenschutz ist üblicherweise für wenige Euro Jahresbeitrag zu haben. Wird er in Anspruch genommen, führt dies nicht zu einer Rückstellung beim Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung.