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Bußgeldbescheid aus Frankreich

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Bußgeldbescheid

Um die Vielfältigkeit der französischen Landschaft kennenzulernen, lohnt sich ein Trip mit dem Auto durch blühende Weinberge, wunderschöne Kleinstädte und beeindruckende Metropolen wie die Hauptstadt Paris. Trotz der beeindruckenden Kulisse sollten Sie allerdings nicht vergessen, dass in Frankreich ebenfalls Verkehrsregeln gelten, an die Sie sich auch als deutscher Autofahrer halten müssen. Tun Sie dies nicht und fahren Sie beispielsweise zu schnell, kann ein Bußgeldbescheid die Folge sein. Aber was genau ist zu tun, wenn Ihnen – zurück in Deutschland – der Bescheid aus Frankreich ins Haus flattert?

5 Tipps, wie Sie mit dem Bußgeldbescheid umgehen sollten


1. Verkehrsregeln befolgen

Bevor Sie sich also auf Erkundungstour in Frankreich begeben, sollten Sie sich mit den Verkehrsregeln des Landes vertraut machen. So gelten in Frankreich zum Beispiel andere Geschwindigkeitsbegrenzungen als in Deutschland:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts auf der Schnellstraße: 90 km/h, bei Nässe: 80 km/h; bei vier Spuren: 110 km/h, bei Nässe: 100 km/h
  • Außerorts auf der Landstraße: 80 km/h
  • Autobahn: 130 km/h, bei Nässe: 110 km/h

Durch Kenntnis der landeseigenen Regeln können Sie von Vornherein vermeiden, einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland zu erhalten. Denn auf Frankreichs Straßen sind bei Geschwindigkeitsverstößen weitaus höhere Geldbeträge fällig als in Deutschland. Zudem gilt beispielsweise nicht wie in Deutschland die Fahrerhaftung, sondern die Halterhaftung. Informieren Sie sich deshalb vor Fahrtantritt genau, auf welche Straßenverkehrsregeln Sie sich einstellen müssen. Weitere Infos zur Fahrer- und Halterhaftung bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland finden Sie auch auf BussgeldbescheidEinspruch.com.

2. Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU beachten

Sollten Sie trotz Warnungen in eine Blitzerfalle getappt sein, erwartet Sie womöglich bald ein Brief der französischen Behörden im heimischen Briefkasten. Ein im Jahr 2010 geschlossenes Vollstreckungsabkommen der EU-Länder besagt, dass Geldbußen ab 70 Euro auch im Heimatland noch verfolgt werden können. Das gilt auch dann, wenn Sie zum Beispiel für einen Parkverstoß ein Bußgeld von lediglich 60 Euro zahlen müssen, aber der Gesamtbetrag inklusive Gebühren den Wert von 70 Euro überschreitet.

Im ersten Schritt schickt Ihnen die französische Behörde eine Rechnung. Zahlen Sie diese nicht, wird das Verfahren in Deutschland an das Bundesamt für Justiz übergeben. Mit diesem Abkommen werden allerdings nur Geldbußen geahndet. Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder gar ein Führerscheinentzug beispielsweise durch Geschwindigkeitsverstöße in Frankreich  werden in Deutschland jedoch nicht angerechnet.

3. Den Bußgeldbescheid nicht ignorieren

Auf keinen Fall sollten Sie den Bußgeldbescheid, den Sie von den französischen Behörden erhalten, ignorieren. Denn auch, wenn der fällige Betrag die Vollstreckungsgrenze von 70 Euro unterschreitet, können die französischen Behörden bei erneuter Einreise das Bußgeld nachträglich einfordern. Allerdings muss der Bescheid in Deutsch verfasst sein. Sie sollten auch beachten, dass Sie nicht direkt nach Ihrem Urlaub mit einem Bescheid aus Frankreich rechnen können. Bis zu zwei Jahre nach der Tat kann Ihnen ein französischer Bußgeldbescheid zugestellt werden.

4. Schnell zahlen kann sich lohnen

Wird Ihnen ein Bußgeldbescheid aus Frankreich zugestellt, ist es sinnvoll, diesen so schnell wie möglich zu begleichen. Denn: Zahlen Sie die Geldbuße innerhalb eines bestimmten Zeitfensters, kann sich das Bußgeld für den Verkehrsverstoß verringern. Zögern Sie die Zahlung allerdings heraus, ist die Erhöhung des Bußgelds ebenfalls möglich. Eine zügige Begleichung des Bußgeldes ist deshalb sinnvoll und spart nicht nur Nerven, sondern auch Geld.

5. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben

Wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, können Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Gegen einen Bußgeldbescheid aus Frankreich müssen Sie bei dem Polizeigericht des entsprechenden Gebietes Einspruch einlegen, in dem Sie die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben. Wenn Sie geblitzt wurden und einen französischen Bußgeldbescheid erhalten, der der Halterhaftung folgt, werden diese Bescheide aufgrund der Unvereinbarkeit mit der Fahrerhaftung in Deutschland oft nicht geahndet. Anders verhält es sich bei Parkvergehen. Denn hier erhält auch in Deutschland der Halter des Fahrzeugs das Knöllchen für die Ordnungswidrigkeit, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Strafzettel für falsches Parken können Sie in Frankreich übrigens direkt mit sogenannten Wertmarken zahlen, die in Tabakläden erhältlich sind. Hier finden Sie weitere Informationen über das Parken in Paris und wie Sie Parktickets online buchen können.