Einreisebestimmungen Tiere
Hund und Katze
Führen Sie seinen Europäischen Impfpass mit sich, im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung und eine gültige Tollwut-Impfung - Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt - eingetragen sein. Die Einfuhr von Tieren im privaten Reiseverkehr ist beschränkt auf fünf Tiere. Ihr Haustier darf nicht jünger als 3 Monate alt sein.
Wenn Sie dauerhaft oder länger als 3 Monate mit Ihrem Haustier in Frankreich bleiben möchten, müssen diese identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden
Die Mitnahme von Kampfhunden der Rassen Staffordshire Terrier und American Staffordshire Terrier (sogenannte Pitbulls), Mastiff (sogenannte Boerbulls) und Hunde der Tosa-Rasse ist verboten, sofern sie nicht in einem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Hunde dieser Rassen, sowie Schutz- und Wachhunde wie z.B. Rottweiler, müssen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen und von einem Volljährigen an der Leine geführt werden.