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EU-Heimtierausweis

Seit 01.10.2004 ist der EU-Heimtierausweis das verbindliche Einreisedokument für Katzen, Hunde und Frettchen.

Einzutragen sind:

  • Angaben zum Besitzer
  • Kennzeichnung des Tieres durch den Kenncode des Mikrochips (EUR 60) oder durch die Tätowierungsnummer (noch bis 2011 akzeptiert)
  • Datum der letzten Tollwutimpfung, die mind. 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss und längstens 12 Monate her sein darf.

Bei Verstoß drohen erhebliche Kosten und Quarantänisierung des Tieres.