Warnwesten in Frankreich
Seit Juli 2008 muss in Frankreich bei jedem Kraftfahrzeug mindestens eine reflektierende Warnweste mit dem Kontrollzeichen EN471 mitgeführt werden. Verlässt jemand nach einer Panne oder einem Autounfall in Frankreich das Auto, ist er verpflichtet, eine solche Warnweste anzulegen. Wer diese Vorschrift nicht befolgt, riskiert eine Geldbuße von mindestens 90 Euro.
Diese Regelung gilt nicht für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Quads.
Wenn Sie nachts oder bei schlechter Sicht mit dem Fahrrad außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind, müssen Sie ebenso eine Warnweste tragen. Es kann sonst eine Geldbuße von mindestens 22 Euro drohen.
Reflektierende Bekleidung für Motorradfahrer in Frankreich
Seit dem 01. Januar 2013 müssen alle Fahrer und Beifahrer eines Motorrades mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum reflektierende Bekleidung tragen. Ebenfalls müssen Beifahrer von Trikes (der Klasse L5e) so eine Warnweste tragen.
Die Warnwesten müssen der französischen Norm entsprechen und eine Fläche von 150 Quadratzentimetern
reflektierendes Material aufweisen. Das reflektierende Material darf sich jedoch auf mehrere Teilbereiche aufteilen.
Gut Platziert müssen diese Flächen zwischen Helm und Gürtellinie für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein. Erlaubt sind reflektierende Flächen in Schutzausrüstungen integriert, andernfalls eignen sich Warnwesten,
die einfach über die Schutzkleidung gezogen werden können.
Die neuen Verkehrsregeln gelten auch für ausländische Motorradfahrer die in Frankreich Urlaub machen oder einfach nur auf der Durchreisen sind. Bei Missachtung der Regeln wird ein Bußgeld von 68€ fällig.