Zoll Frankreich
Für EU-Bürger gilt im gesamten EU Raum freie Bewegung und Reisefreiheit. Dabei dürfen Gegenstände und Güter für den privaten Gebrauch erworben und transportiert werden. Für einzelne Güter und Waren bestehen aber Einschränkungen. In nachfolgenden zeigen wir Ihnen welche Zollbeschränkungen gelten.
- Tabak
Zigaretten: 800 Stück
Zigarillos: 400 Stück
Zigarren: 200 Stück
Rauchtabak: 1 Kilogramm - Alkoholische Getränke
Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter
Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala): 20 Liter
Wein: 90 Liter (davon Schaumwein: max. 60 Liter)
Bier: 110 Liter - Kaffee: 10 Kilogramm
- Extra Kraftstoffe (Reservebehälter): 20 Liter
- Medikamente
Für den persönlichen Bedarf bis 3 Monate: Ohne Verschreibung
Für den persönlichen Bedarf länger als 3 Monate: Mit Verschreibung
Ein-/Ausfuhr von Mengen über den persönlichen Bedarf: Verboten
Medikamente nach Betäubungsmittelrecht: Nur mit entsprechender Bescheinigung des Arztes - Bargeld: Mehr als 10.000 € (in Bargeld, Schecks, Devisen, usw.) muss beim Zoll angemeldet werden
- Kulturgüter
Kunstwerke mit der Bezeichnung "Kulturgut" dürfen nicht aus Frankreich ausgeführt werden -
Waffen und Munition (bitte erkundigen Sie sich beim Deutschen Zoll bezüglich eventueller Ausfuhrgenehmigungen)
Einfuhrverbote nach Frankreich
Folgende Waren, Gegenstände, und Tiere dürfen nicht nach Frankreich eingeführt werden.
- Jugendgefährdende und verfassungswidrige Schriften und Medien
- Feuerwerkskörper
- Drogen und Betäubungsmittel (Ausnahme siehe oben)
- Kampfhunde der Kategorie 1
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des französischen Zoll: www.douane.gouv.fr
Einschränkungen für französische Überseegebiete
Die Zollbestimmungen für die Überseedepartements Martinique, Guadeloupe, Réunion, Mayotte und Französisch-Guayana in Frankreich gelten für EU-Bürger die oben angegebenen Werte.
Anders ist es bei den Überseeterritorien Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete, hier gelten die Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Staaten.
- Tabakwaren
Zigaretten: 200 Stück
Zigarillos: 100 Stück
Zigarren: 50 Stück
Rauchtabak: 250 Gramm - Alkoholische Getränke
Spirituosen (Alkoholgehalt mehr als 22%): 1 Liter
Alkoholhaltige Getränke (Alkoholgehalt weniger als 22%): 2 Liter
Weine (nicht schäumende): 4 Liter
Bier: 16 Liter - Sonstige verbrauchssteuerpflichtige Waren (Maximaler Gesamtwert)
Pro Person über 15 Jahren: 300 €
Bei Flug- oder Seereisenden über 15 Jahren: 430 €
Bei Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren: 150 € - Ein Einfuhrverbot gilt außerdem für:
Plagiate
Pflanzen
Früchte
Anis-Spirituosen