Au-pairs aus der EU benötigen zur Einreise lediglich einen gültigen Personalausweis oder bei Aufenthalten über 3 Monaten einen Reisepass. Wichtig: Dein Reisepass muss mindestens 1/4 Jahr über den Zeitpunkt nach Abschluss des Au-Pair Jahres in Deutschland oder Österreich gültig sein.
Wichtiger Tipp: In Frankreich ist die Gastfamilie verpflichtet, den Aupair-Gast innerhalb von 6 Wochen bei der Krankenversicherung anzumelden. Deshalb sollte man unbedingt die Geburtsurkunde nach Frankreich mitnehmen. Sommer-Aupairs müssen selbst versichert sein.
Als Au-Pair darfst Du nur für die im Visa eingetragene Familie tätig sein, anderweitige Beschäftigungsverhältnisse sind nicht erlaubt: