Wirtschaft

Förderung

Staatliche Förderung in Frankreich. Zahlreiche Förderprogramme bietet Frankreich für Unternehmen an

Staatliche Förderung

In Frankreich gibt es sowohl auf nationaler Ebene als auch auf regionaler Ebene bis hinab zu lokalen  Wirtschaftsförderungsgesellschaften zahlreiche Förderprogramme für Unternehmen. Einige der wichtigsten Programme:

Die privilegierte Investitionszone

Siedelt sich ein Industrieunternehmen in einer privilegierten Investitionszone an, kann ihm ein Steuerguthaben von maximal 22% der in den ersten 3 Jahren für Gebäude, Maschinen und Büroräume getätigten Investitionssumme gewährt werden. Bedingung hierfür ist die Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen in einer Zeitspanne von 3 Jahren.

Die Raumordnungsprämie

Die Raumordnungsprämie, die sogenannte "Prime d'aménagement du territoire",  wird für Projekte gewährt, wenn die Investitionssumme 5 Millionen Euro beträgt und zudem mindestens 25 neue Arbeitsplätze innerhalb von 3 Jahren geschaffen werden.
Die Raumordnungsprämie beträgt zwischen 15.000 und 25.000 Euro für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz, maximal jedoch10-35% der Investitionssumme.

Arbeitsmarktförderung und Innovationsförderung

Technologieförderung für kleine und mittlere Unternehmen werden vom Staat in Form von Subventionen zu den Modernisierungsinvestitionen eines Betriebes bereitgestellt. Diese Subventionen können je nach Standort bis zu 30% der Investition betragen. Für Forschung und Entwicklung besteht ein Fonds für Industrieforschung. Er ist auf maximal 50% der Projektkosten begrenzt. Im einzelnen sind auf staatlicher nationaler Ebene folgende Förderungsmaßnahmen für Arbeitsbeschaffung und Technologieförderung erwähnenswert:

  • Unterstützung von technologieorientierten Unternehmensgründungen
  • Einstellungshilfen
    Es bestehen Programme zur Unterstützung von Betrieben, die junge Ingenieure und Wissenschaftler für Forschungs- und Entwicklungsprojekte einstellen. Für  ausländische Investoren gibt es ein Unterstützungsprogramm für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Frankreich, bei dem 15.000 Euro pro Arbeitsplatz gezahlt werden, wenn innerhalb von 3 Jahren mindestens 30 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • Förderprogramme zur Arbeitsplatzbeschaffung
    Zu diesen Programmen zählt beispielsweise die Möglichkeit, die Arbeitskosten auf das Niveau des Mindestbruttolohns (SMIC) abzusenken. So wird der Arbeitgeber von ca. 23% der Sozialversicherungsabgaben entlastet.

Ein weiteres Programm ist der sogenannte "Contrat Initiative-Emploi" (C.E.I.). Durch dieses Programm wird die Einstellung von Langzeitarbeitslosen unterstützt (Personen, die über 1 Jahr arbeitslos sind). Die Förderung besteht in der Befreiung von Sozialversicherungsabgaben sowie einer monatlichen Einstellungsprämievon bis zu 47 % brutto des Mindestlohns SMIC .

Zinslose Darlehen für Investitionsprojekte

Ebenfalls erwähnenswert sind die Hilfen der regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Ihre Leistungen reichen von Beratungsleistungen bei Finanzierungen bis zum Betrieb von Existenzgründer- und Technologieparks mit günstigen Mieten und entwickelter Infrastruktur.

Restrukturierungsgesellschaften

Zur Förderung von Investitionen in stark von Arbeitslosigkeit betroffenen französischen Regionen können Finanzhilfen an Unternehmen gegeben werden. Es handelt sich dabei vorwiegend um langfristige Darlehen zu niedrigen Zinssätzen. Unter bestimmten Bedingungen können diese Darlehen auch in steuerpflichtige Zuschüsse umgewandelt werden.

  • Rückzahlbar nach erfolgreichem Markteintritt Subvention von Innovationsdienstleistungen
  • Bis zu 50% externer Kosten sind förderungsfähig, z.B. für Marktstudien, Normierung, Expertisen usw. Steuerkredite für Forschungszwecke

Im Rahmen der Steuerkredite für Forschungszwecke (Crédit d'impôt recherche = CIR) wird eine Steuergutschrift bis zu einer Höhe von 50% besonderer Forschungsausgaben eines eines Jahres gewährt.

Die privilegierte Investitionszone

  • Siedelt sich ein Industrieunternehmen in einer privilegierten Investitionszone an, kann ihm ein Steuerguthaben von maximal 22% der in den ersten 3 Jahren für Gebäude, Maschinen und Büroräume getätigten Investitionssumme gewährt werden. Bedingung hierfür ist die Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen in einer Zeitspanne von 3 Jahren.
    Regionale Förderungsmaßnahmen. Wie eingangs erwähnt gibt es auch auf regionaler und lokaler zahlreiche Förderprogramme. Dabei können Unternehmen unter anderem von folgenden Hilfen profitieren:
  • Regionale Prämie zur Unternehmensgründung ("Prime régionale à la création d'entreprise"): Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze.
  • Gewerbesteuerbefreiung: Neugegründete Industrieunternehmen können von einer kompletten oder teilweisen Befreiung von der Gewerbesteuer für maximal 5 Jahre profitieren, wenn bestimmte Bedingungen bzgl. Standort, Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und Investitionssumme erfüllt sind.