In Frankreich gibt es sowohl auf nationaler Ebene als auch auf regionaler Ebene bis hinab zu lokalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften zahlreiche Förderprogramme für Unternehmen. Einige der wichtigsten Programme:
Siedelt sich ein Industrieunternehmen in einer privilegierten Investitionszone an, kann ihm ein Steuerguthaben von maximal 22% der in den ersten 3 Jahren für Gebäude, Maschinen und Büroräume getätigten Investitionssumme gewährt werden. Bedingung hierfür ist die Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen in einer Zeitspanne von 3 Jahren.
Die Raumordnungsprämie, die sogenannte "Prime d'aménagement du territoire", wird für Projekte gewährt, wenn die Investitionssumme 5 Millionen Euro beträgt und zudem mindestens 25 neue Arbeitsplätze innerhalb von 3 Jahren geschaffen werden.
Die Raumordnungsprämie beträgt zwischen 15.000 und 25.000 Euro für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz, maximal jedoch10-35% der Investitionssumme.
Technologieförderung für kleine und mittlere Unternehmen werden vom Staat in Form von Subventionen zu den Modernisierungsinvestitionen eines Betriebes bereitgestellt. Diese Subventionen können je nach Standort bis zu 30% der Investition betragen. Für Forschung und Entwicklung besteht ein Fonds für Industrieforschung. Er ist auf maximal 50% der Projektkosten begrenzt. Im einzelnen sind auf staatlicher nationaler Ebene folgende Förderungsmaßnahmen für Arbeitsbeschaffung und Technologieförderung erwähnenswert:
Ein weiteres Programm ist der sogenannte "Contrat Initiative-Emploi" (C.E.I.). Durch dieses Programm wird die Einstellung von Langzeitarbeitslosen unterstützt (Personen, die über 1 Jahr arbeitslos sind). Die Förderung besteht in der Befreiung von Sozialversicherungsabgaben sowie einer monatlichen Einstellungsprämievon bis zu 47 % brutto des Mindestlohns SMIC .
Ebenfalls erwähnenswert sind die Hilfen der regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Ihre Leistungen reichen von Beratungsleistungen bei Finanzierungen bis zum Betrieb von Existenzgründer- und Technologieparks mit günstigen Mieten und entwickelter Infrastruktur.
Zur Förderung von Investitionen in stark von Arbeitslosigkeit betroffenen französischen Regionen können Finanzhilfen an Unternehmen gegeben werden. Es handelt sich dabei vorwiegend um langfristige Darlehen zu niedrigen Zinssätzen. Unter bestimmten Bedingungen können diese Darlehen auch in steuerpflichtige Zuschüsse umgewandelt werden.
Im Rahmen der Steuerkredite für Forschungszwecke (Crédit d'impôt recherche = CIR) wird eine Steuergutschrift bis zu einer Höhe von 50% besonderer Forschungsausgaben eines eines Jahres gewährt.