Wirtschaft

Investitionsformen

Investitionen von Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten bedürfen, außer einer Voraberklärung für statistische Zwecke, keiner speziellen Formalitäten

Allgemeine Investitionen von Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten bedürfen, außer einer einfachen Voraberklärung für statistische Zwecke, keiner speziellen Formalitäten. Eine Ausnahme hiervon bilden der Erwerb von Beteiligungen und die Durchführung von Investitionen in den Bereichen Gesundheit, Ordnung und Öffentlichkeit.

Darüber hinaus muss bei großen Investitionen dem Finanzministerium ein Investitionsbericht vorgelegt werden.

Die ehemals vorhandenen Devisenkontrollbestimmungen wurden in der Vergangenheit stetig abgebaut. Bei Überweisungen hat lediglich eine Meldung für statistische Zwecke bei der Banque de France zu erfolgen. Einzelpersonen müssen alle Ihre ausländischen Konten angeben sowie Überweisungen, die einen Betrag von 15.000 Euro übersteigen.

Bevor man in ein französisches Unternehmen investiert, sollte man auf jeden Fall die Kapitalstruktur des in Frage kommenden Unternehmens genau analysieren. Vor allem die Satzung des Unternehmens sowie die vorhandenen Unternehmensverträge - besonders die zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern - sollten genau geprüft werden. Eine genaue Kenntnis der Sachlage ist ferner gerade beim Anteilskauf wichtig, weil mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft die Übernahme der gesamten Verpflichtungen und Verbindlichkeiten verbunden ist.

Erwerb von Unternehmen in Frankreich

Ausländische Investoren können in Frankreich ein ganzes Unternehmen oder einen Teilbetrieb erwerben. Dies ist steuerlich der einfachste Weg einer Frankreich-Investition. So versteuert der Verkäufer den eventuell entstehenden Veräußerungsgewinn mit einem begünstigten Steuersatz. Dieser beträgt für natürliche Personen 18,1%, falls diese in den vergangenen 5 Jahren mindestens 25% der Anteile ständig besessen haben, der Veräußerungsgewinn ist steuerfrei, wenn die Gesellschafter mit weniger als 25% an der Gesellschaft beteiligt waren. Für Kapitalgesellschaften liegt der Steuersatz bei 18% wenn die Anteile mindestens 2 Jahre im Besitz der Gesellschaft waren.

Bei einem Unternehmenserwerb müssen die Käufer nicht in die Verpflichtungen und Schulden des Verkäufers eintreten. Gleichzeitig erzielen Sie jedoch im Rahmen der Anschaffungskosten eine höhere Abschreibungsbasis. Folgende Dinge sind beim Unternehmenserwerb in Frankreich zu beachten:

  • Goodwill ist in Frankreich nicht abschreibungsfähig.
  • Eine Verkehrssteuer (droit d'enregistrement) auf die materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern ist zu entrichten. Sie stellt eine im Rahmen der Körperschaftssteuer abzugsfähige Betriebsausgabe dar und wird grundsätzlich vom Käufer getragen.
  • Liegen verpfändete Vermögensgegenstände vor, besitzen die Gläubiger ein Widerspruchsrecht, für den Fall dass der Kaufpreis der Vermögensgegenstände unter dem Beleihungswert liegt.