Patente müssen gebührenpflichtig beim Patentamt (Institut Nationale de la Propriété Industrielle, INPI) beantragt werden. Die Schutzzeit liegt bei 20 Jahren. Warenzeichen für Produkte oder Dienstleistungen sowie Gebrauchsmuster werden ebenfalls beim Patentamt eingetragen. Die Dauer des Schutzes beläuft sich auf zehn Jahre, für Gebrauchsmuster sechs Jahre.
Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit. Wird das Zeichen über fünf Jahre nicht verwendet, kann es auf Verlangen Dritter gelöscht werden. Seit 1996 ist es möglich, eine Marke in allen EU-Staaten zu schützen. Hier liegt die geschützte Zeit bei zehn Jahren ab Anmeldung. Eine Verlängerung kann für je zehn Jahre beliebig oft wiederholt werden. Für Software besteht ein 50 Jahre anhaltender Copyright-Schutz. Für Geschmacksmuster reicht der Schutz von fünf bis 50 Jahren. Vereinbarungen über den Kauf oder die Lizenzierung von Schutzrechten zwischen einer französischen und einer ausländischen Gesellschaft sind binnen eines Monats dem Patentamt vorzulegen.
Die französischen Industrieunternehmen besetzen im internationalen Vergleich bei Patentanmeldungen keine Spitzenposition. Nur ein Viertel aller Industriebetriebe meldet während seiner Existenz ein Patent an. In Frankreich ist der Schutz industriellen Eigentums noch überwiegend eine Angelegenheit der persönlichen Empfindsamkeit. So liegen die Patentanmeldungen trotz der Sensibilisierungsbemühungen staatlicher Behörden pro Kopf in Frankreich hinter Konkurrenten wie USA, Japan und Deutschland zurück. Pro Jahr werden durchschnittlich 140.000 Anträge auf einen Patentschutz in Frankreich gestellt. Zu den wichtigsten Patent-Unternehmen gehören u.a. die Automobilkonzerne Peugeot und Renault sowie im Forschungsbereich für die Nuklearenergie das "Commissariat a l'Energie Atomique" (CEA) und im Erdölsektor das "Institut Francais du Petrol" (IFP). Die Patentanmeldungen werden seit längerem von drei Industrie Großsektoren dominiert - der Mechanik mit Maschinenbau, gefolgt von der Elektrik/Elektronik und der Chemie.