Das Appellationssystem umfasst - von unten angefangen - folgende Klassen:
1. Regionale oder allgemeine Appellationen
2. Unterregionale Bezeichnungen
3. Gemeindebezeichnungen
4. Lagebezeichnungen
Diese schlichten Weine sind geprüfte Qualitätsweine und tragen die AC (Appellation contrôlée). Die Bezeichnungen lauten z.B. Bourgogne, Bourgogne ordinaire, Bourgogne passe-tout-grains o.ä. Ihr Anteil an der Weinerzeugung liegt nur bei 15 %. Sie können irgendwo aus dem Burgund kommen.
Nur Rot- und Weißweine werden einfach Bourgogne genannt. Bei den Roseeweinen kommt der Zusatz "rosé" oder "clairet" hinzu, wobei es sich beim Clairet eigentlich um einen leichten Rotwein handelt, der aber mehr einem vollmundigen Rosee ähnelt, obwohl er im Vergleich etwas kräftiger in der Farbe ist.
Einfache Burgunder sind kräftig im Geschmack und werden aus dem edlen Pinot Noir (Côte d'Or), dem Gamay Noir (Maçonnais, Beaujolais) oder den alten Rebsorten César und Tressot (Departement Yonne) hergestellt.
Der Bourgogne passe-tout-grains ist ebenfalls ein einfacher, gewöhnlich recht kräftiger Rotwein und wird zu zwei Dritteln aus der Gamay-Rebe und zu einem Drittel aus örtlichen Pinot-Varianten gewonnen.
Die einfachen Weißweine sind trocken und rassig und werden wie die Großen aus Chardonnay und Pinot Blanc erzeugt.
Die weißen und Rosee-Schaumweine heißen Crémant de Bourgogne (vormals Bourgogne mousseux) und bestehen zu mind. 30 % aus erstklassigen Rebsorten wie Chardonnay und Pinot Noir. Der Gamay-Anteil darf nicht höher als 20 % sein. Dadurch wird ein gewisses Qualitätsniveau garantiert.
Zu den unterregionalen Appellationen: Beaujolais, Beaune, Maçon