Das System der elsässischen Herkunftsbezeichnungen ist denkbar einfach. Die Appellation lautet Alsace oder Vin d'Alsace. Der Name der Rebsorte oder die Bezeichnung Edelzwicker dürfen angefügt werden. Die Appellation Vin D'Alsace darf allerdings nur der Wein tragen, der von bestimmten, bevorzugten Hügellagen kommt und vom Nationalen Weininstitut ein Zertifikat bekommen hat.
Alsace Grands Crus (nur für Riesling und Muscat) werden häufig mit dem Herkunftsort oder einer der 50 gesetzlich festgelegten Lagen bezeichnet. Zusätzlich gibt es im Elsass die Prädikate Vendanges tardives (Spätlese) und Sélection de grains nobles (Auslese), letzteres für Weine aus sorgfältig ausgelesenen und von Edelfäule befallenen Weinbeeren.
Die Bezeichnung Crémant d'Alsace dürfen nur Schaumweine aus bestimmten Rebsorten führen, die die 2. Gärung auf der Flasche durchgemacht und mindestens 9 Monate auf der Hefe gelegen haben.